VERWALTUNGSRECHT / STUDIENPLATZ

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VERWALTUNGSRECHT / STUDIENPLATZ

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat. Schwerpunktmäßig arbeitet die Kanzlei Mansour und Kooperationspartner auf dem Gebiet des Hochschulrechtes, welches die Regelungen im Hochschulwesen umfasst. Bearbeitet werden überwiegend Studienklagen.

Hat jemand eine Ablehnung auf seine Studienplatzbewerbung erhalten, so prüfen wir diese Ablehnung auf Rechtmäßigkeit und fordern ggf. den Studienplatz für unseren Mandanten im Klageweg ein.