MIETRECHT

Sie haben eine Kündigung vom Vermieter erhalten. Melden Sie sich zügig bei uns! Oft sind Kündigungen formunwirksam oder können durch das richtige Verhalten nachträglich unwirksam werden. Nicht jeder Zahlungsverzug berechtigt den Vermieter zur Kündigung! Wir klären auf und helfen Ihnen auch gegen Räumungsklagen