ARBEITSRECHT

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ARBEITSRECHT

Arbeitsrecht: Den Schwerpunkt der Tätigkeit im Arbeitsrecht bildet in unserer Kanzlei das Vorgehen gegen Kündigungen des Arbeitgebers. Oft sind Kündigungen schon formunwirksam.  Jedenfalls findet durch den Arbeitgeber meist nur eine unzureichende Abwägung der Interessen statt, sodass die Kündigung unwirksam ist. Dies prüfen wir für unsere Mandanten und gehen gegen diese Kündigung gerichtlich mit der Kündigungsschutzklage vor!

Achtung: Es gilt eine Dreiwochenfrist ab Zugang der Kündigung. Anschließend gilt die Kündigung als wirksam! Wir beraten Sie gern!