Aktuelle Urteile

Aktuelle Urteile

Aktuelle Urteile

· Vertragsrecht: Schwarzarbeiter haften nicht für das Pfuschen bei ihrer Arbeit!

Der BGH urteilte am 01.08.2013, dass ein Auftraggeber, der eine Firma zum Beispiel beauftragt Repaturarbeiten  auszuführen und dabei vereinbart wird, dass die Arbeiten ohne Rechnung und damit „Schwarz“ vorgenommen werden, Gewährleistungsrechte verliert. Pfuscht der Auftragnehmer also bei Ausführung der Arbeiten, sei es eine Autoreparatur oder ein Hausbau, dann hat der Auftraggeber keinen Anspruch gegen seinen Auftragnehmer auf Mängelbeseitiung, da „Schwarzarbeit“ vereinbart wurde.

· Urheberrecht: Hauptmieter haftet nicht für Urheberrechts­verletzungen der Untermieter

Stellt ein Hauptmieter, der selbst nicht mehr in der betroffenen Wohnung wohnt, seinen Untermietern die Wohnung und den Internetanschluss zur Verfügung, so haftet der Hauptmieter nicht für die Urheberrechtsverletzungen des Untermieters. Mit Erfolg wehrte sich der Hauptmieter gegen eine Abmahung wegen illegalen Downloads von Musik. Das Landgericht Köln entschied, den Hauptmieter treffen keine Prüf- und Kontrollpflichten.

· Verkehrsrecht: BGH urteilt, mit lehmbeschmierte Stiefel sind ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges

Fährt jemand – im konkreten Fall einen LKW – und trägt dabei lehmbeschmierte Gummistiefel. So haftet dieser dafür, dass ein Unfall veursacht wird, sofern die Gummistiefel dafür kausal waren. Im zu entscheidenden Fall rutschte der LKW Fahrer mit dessen Stiefeln vom Kupplungspedal ab, infolgedessen es zum Unfall kam. Den dadurch entstandenen Schaden hat er laut Urteil des BGH zu erstatten.

· Verkehrsrecht: Bei einem Spurwechsel vor einer roten Ampel trifft den Wechselnden eine erhöhte Sorgfaltspflicht, andernfalls haftet er für einen etwaigen Verkehrsunfall!

In dem zugrunde liegenden Fall merkte ein Autofahrer vor einer roten Ampel, dass er sich auf der falschen Spurbefindet und nahm einen Spurwechsel vor. Dabei kam es zu einem Verkehrsunfall, den der Wechselnde – laut Urteil des Oberlandesgerichts Hamm – weitgehend zu vertreten hat. Es liege ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme i.S.d. § 1 Abs. StVO vor.

· Reiserecht / Vertragsrecht: Wird ein Tourist in ein Ersatzhotel untergebracht, ist er zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt!

Die Überbuchung des gebuchten Hotels eines Reisenden ist kein rechtlich anerkennenswerter Grund ihn in ein Ersatzhotel unterzubringen. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen und hat einen Anspruch auf Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit (Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M.)

· Mietrecht: Bei vorhersehbarem Baulärm besteht kein Recht zur Mietminderung!

Das Landgericht Berlin urteilte, dass ein Mieter kein Recht zur Mietminderung habe, wenn ihm bereits bei Abschluss des Mietverhältnisses bekannt war, dass es in naher Zukunft zu Baulärm in der Nachbarschaft kommen wird.

· Arbeitsrecht: Die Teilnahme eines Arbeitnehmers an einem Bewerbungsgespräch, während er krankgeschrieben ist, rechtfertigt nicht zwingend eine Kündigung!

Wenn ein Arbeitnehmer bei seinem aktuellen Arbeitgeber krankgeschrieben ist, aber gleichwohl an einem Bewerbungsgespräch bei einer anderen Stelle teilnimmt, darf er nicht ohne weiteres gekündigt werden. Das Landesgericht Mecklenburg-Vorpommern urteilte, dass es auf die Art der Erkrankung ankomme. Denn nicht immer erfordert eine Erkrankung, dass man im Bett liegen bleibt.

· Zivilrecht: Bei Störung der Nachtruhe nach 22 Uhr ist die Verhängung eines Bußgeldes zulässig!

Wer die Nachtruhe durch lautes Feiern nach 22 Uhr stört riskiert ein Bußgeld. Es gilt die Nachtruhe zu wahren. Auch ein Recht einmal im Monat die Nachtruhe stören zu dürfen, findet keine rechtliche Grundlage. So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf.

· Arbeitsrecht / Internetrecht: Die Tatsache, dass eine Email abgesendet wurde, reicht nicht aus um zu beweisen, dass die Email dem Empfänger auch zugegangen ist.

In dem vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu entscheidenden Fall klagte ein Bewerber, der sich benachteiligt fühlte, weil dessen Bewerbung nicht berücksichtigt wurde. Die Bewerbung verschickte er per Email. Das betroffene Unternehmen bestritt, jemals eine Bewerbung vom Kläger erhalten zu haben. Dieser konnte nur beweisen, dass er die Bewerbung abgesendet hat, nicht jedoch den Zugang. Dies reicht als Beweis jedoch nicht aus!

· Internetrecht: Die Abwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher beim Onlinekauf im Falle des Widerrufs ist rechtlichzulässig.

Das Amtsgericht Augsburg urteilte, eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher liege nicht vor. Händler dürfen die Kosten des Rückversandes dem Käufer auferlegen, sofern der Warenwert unter 40 EUR liegt.

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